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RechtlichesMaßnahmen nach Art. 32 DSGVO

Technische und organi­satorische Maßnahmen

Wie wir die Daten schützen, die wir im Auftrag unserer Kunden verarbeiten – einschließlich Gesundheitsdaten. Vollständig einsehbar, druckbar und einzeln anforderbar.

Fassung vom August 2026 · Delegario UG (haftungsbeschränkt) · Neustadt an der Weinstraße

Dieses Dokument beschreibt, wie wir die Daten schützen, die wir im Auftrag unserer Kunden verarbeiten. Es erfüllt die Nachweispflicht nach Art. 32 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 DSGVO und ist Anlage 2 zu unserem Auftragsverarbeitungsvertrag. Sie können es einzeln anfordern, ausdrucken und zu Ihrer Verfahrensdokumentation nehmen.

01Zweck und Geltung dieses Dokuments

Delegario richtet automatisierte Abläufe für Versicherungsmakler und Steuerkanzleien ein, betreibt sie dauerhaft und optimiert sie. Dabei werden personenbezogene Daten im Auftrag des jeweiligen Kunden verarbeitet – regelmäßig auch Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO, etwa bei Risikovoranfragen in der privaten Krankenversicherung.

Die hier beschriebenen Maßnahmen gelten für alle Systeme, Arbeitsplätze und Abläufe, mit denen Delegario solche Daten verarbeitet. Sie gelten nicht für Systeme, die allein der Kunde betreibt und in die Delegario keinen Zugriff hat.

Maßgeblich ist Art. 32 Abs. 1 DSGVO: die Maßnahmen müssen dem Stand der Technik, den Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umständen und Zwecken der Verarbeitung und dem Risiko für die betroffenen Personen angemessen sein. Angemessen heißt nicht maximal – es heißt begründet.

02Schutzbedarf und Risikobewertung

Delegario stuft die verarbeiteten Daten wie folgt ein:

DatenkategorieSchutzbedarf
Gesundheitsdaten aus Risikovoranfragen und Beratungsdokumentationhoch – besondere Kategorie nach Art. 9 DSGVO; eine unbefugte Offenlegung ist für die betroffene Person nicht rückgängig zu machen und kann den Versicherungsschutz beeinflussen
Vertrags-, Tarif- und Angebotsdatenhoch – wirtschaftlich sensibel, in Verbindung mit Stammdaten leicht zuordenbar
Stamm- und Kontaktdaten von Mandanten und Kundennormal bis hoch
Steuerlich relevante Unterlagen in Kanzleiprojektenhoch – zusätzlich § 203 StGB und Abgabenordnung
Metadaten der Abläufe (Ausführungszeiten, Fehlermeldungen)normal

Aus der Einstufung folgt die Grundentscheidung dieses Dokuments: Es gibt keinen Ablauf, in dem Gesundheitsdaten ohne menschliche Freigabe das Haus verlassen, und keinen Dienst im Einsatz, der solche Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeitet.

03Pseudonymisierung und Verschlüsselung

MaßnahmeUmsetzung
Verschlüsselung im TransportTLS 1.2 oder höher für sämtliche Verbindungen zwischen Endgeräten, Automatisierungsplattformen und Zielsystemen. Unverschlüsselte Protokolle werden nicht eingesetzt.
Verschlüsselung im RuhezustandVollverschlüsselung aller Endgeräte (Festplattenverschlüsselung). Ablagen der eingesetzten Plattformen sind serverseitig verschlüsselt.
Zugangsdaten und SchlüsselAblage ausschließlich im verschlüsselten Passwortmanager beziehungsweise in der Geheimnisverwaltung der jeweiligen Plattform. Zugangsdaten stehen nicht im Klartext in Workflow-Konfigurationen.
Anonymisierung vor KI-VerarbeitungAuf Wunsch des Verantwortlichen werden Gesundheitsdaten vor der Übergabe an ein Sprachmodell anonymisiert oder pseudonymisiert; die Zuordnung verbleibt beim Verantwortlichen.
TestbetriebFür Tests und Entwicklung werden keine echten Personendaten verwendet, sondern synthetische Beispieldatensätze.

04Zutrittskontrolle

Zutrittskontrolle betrifft den physischen Zugang zu Räumen und Geräten.

05Zugangskontrolle

Zugangskontrolle betrifft die Anmeldung an Systemen.

06Zugriffskontrolle

Zugriffskontrolle betrifft die Frage, wer innerhalb eines Systems was tun darf.

07Trennungskontrolle

08Weitergabekontrolle

09Eingabekontrolle

Nachvollziehbar muss bleiben, wer wann was veranlasst hat – bei automatisierten Abläufen auch, welches System einen Schritt ausgelöst hat.

10Verfügbarkeit und Belastbarkeit

11Besondere Maßnahmen bei KI-Verarbeitung

12Freigabekontrolle

Diese Maßnahme ist der Kern des Delegario-Betriebsmodells und deshalb eigens aufgeführt.

13Auftrags- und Unterauftragskontrolle

14Organisatorische Maßnahmen

15Umgang mit Datenschutzvorfällen

16Überprüfung, Bewertung und Evaluierung

Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO verlangt ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Maßnahmen. Ohne festen Rhythmus ist eine TOM-Liste nur eine Absichtserklärung.

GegenstandRhythmus
Berechtigungen in Kunden- und eigenen Systemenhalbjährlich sowie bei jeder Projektänderung
Liste der Unterauftragsverarbeiter und deren AVVhalbjährlich
Dieses Dokument und Anlage 2 des AVVjährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung der eingesetzten Systeme
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeitenjährlich
Wirksamkeit der Freigabestufe in produktiven Abläufenbei jeder Änderung des betroffenen Ablaufs

Die Ergebnisse der Überprüfungen werden dokumentiert und auf Anfrage im erforderlichen Umfang offengelegt.

17Änderungen dieses Dokuments

Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Delegario darf sie anpassen, sofern das beschriebene Schutzniveau dadurch nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen werden dokumentiert und den Verantwortlichen auf Anfrage mitgeteilt.

Der jeweils aktuelle Stand ist unter delegario.com/tom abrufbar. Maßgeblich für ein bestehendes Vertragsverhältnis bleibt die als Anlage 2 zum AVV vereinbarte Fassung.

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